Jahnplatz 1, 50171 Kerpen +49 2237 58-324 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Donnerstag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Ambulante und stationäre Pflege in Kerpen

Ambulante und stationäre Pflege in Kerpen

Gesetzlich Versicherte sind automatisch über ihre Krankenversicherung in der Pflegeversicherung versichert.
Privat Versicherte stellen bei ihrer Krankenkasse einen Pflegeantrag.

hospice 1797305 1920

 

Was also tun, wenn man Pflegedienste benötigt – wo gibt es erste Hilfe?

 

 

 

Ansprechpartner

Die Pflegeberatung der Stadt Kerpen; Stiftsquartier, Stiftsstr. 24-28, Frau Lena Jansen Tel.02237-58604 (für Balkhausen, Blatzheim, Brüggen, Türnich, Götzenkirchen, Horrem, Neu-Bottenbroich), und Frau Renate Jung, 02237-58435, (für Bergerhausen, Buir, Kerpen, Langenich, Manheim, Mödrath, Sindorf). Voraussichtlicher Umzug der Beratungsstelle ab Juli 2025 nach Kerpen Sindorf, Hegelstraße 2.

Pflege beantragen

Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt man beim ersten Mal bei seiner Krankenkasse, ab dann ist die Pflegekasse zuständig.
Diese beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit zu erstellen.

Für privat Versicherte kommen die Gutachter vom medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherung Medicproof.

Was prüft der Medizinische Dienst (MD):

Der MD prüft, wie selbstständig eine Person (z.B. die Mobilität oder die Fähigkeiten zur eigenen Haushaltsführung usw.) noch ist. Abhängig davon wird in 5 Pflegegrade unterschieden.
Hier sollte man sich gründlich auf die Prüfung (Begutachtung) vorbereiten denn, je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche
Zuschüsse von der Pflegekasse.                                                           Werte 2025    in Euro

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegegeld   347 599 800 990
Tagespflege   721 1357 1685 2085
Sachleistung durch Ambulante Pflege   796 1497 1859 2299
Stationäre Pflege 131 805 1319 1855 2096

 

Wie sieht es nun in Kerpen mit ambulanter oder stationärer Pflege aus:
Ambulante Pflege:

Ein frei verfügbares Pflegegeld bekommt, wer nicht in einem Pflegeheim lebt und sich von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden zu Hause pflegen lässt und das Geld für die Pflege verwendet wird.
Über die Verwendung muss man keine Rechenschaft ablegen.

Tagespflege
Hier wird man bis zu 8 Stunden am Tag in einer Einrichtung betreut. Meistens gibt es auch Mahlzeiten und eine pflegerische Grundversorgung.   

Die ambulante Pflege von einem Pflegedienst
Wer Pflegebedürftig ist und zu Hause lebt kann einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Im Unterschied zum Pflegegeld rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse nach einem festen Vergütungssystem ab, (Versorgungsvertrag).

Die stationäre Pflege
Die stationäre Pflege kommt zum Tragen, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und eine dauerhafte Versorgung notwendig wird.
Hier ist wichtig zu wissen, dass die Heimunterbringung nicht komplett von der Pflegkasse übernommen wird. Man muss einen Eigenanteil zahlen, zwischen
3000-4000 Euro. 

Wo finde ich Informationen über Pflegedienstanbieter und stationäre Pflege. Hier einige Links:

Pflege im Rhein-Erft-Kreis:  Pflegedatenbank Rhein-Erft-Kreis
Pflegeeinrichtung in NRW finden:  Heimfinder NRW
Pflegeeinrichtung, Betreuung:  Vdek Pflegelotse
Hilfe für ungedeckte Heimkosten:  Rhein-Erft-Kreis

Weiterführende Informationen zur Pflege u.a.:

BfG:  Leistungen der Pflegversicherung im Überblick
BfG:  Online Ratgeber:  Online-Ratgeber Pflege